Für seine "Autocompletefunktion" (Autovervollständigung) kombiniert Google die Ergebnisse des "geheimen" Suchalgorithmus mit der Suchaktivität anderer Nutzer. Je häufiger nach einem Begriff gesucht wird, desto wahrscheinlicher ist sein Auftauchen in der Autovervollständigungsliste von Google. Die Vervollständigung von Suchanfragen erfolgt darüber hinaus "personalisiert", genauer gesagt, endgeräteabhängig. Daraus ergeben sich juristische Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Persönlichkeitsrecht Betroffener und der Suchmaschinenhaftung, denen der Beitrag nachspürt.