§ 53 NAG
§ 53 Abs 1 NAG ordnet weder das Zusammenrechnen der inländischen Aufenthaltszeiten noch das Miteinbeziehen der ausländischen Aufenthaltszeiten bzw die Berücksichtigung der ausländischen Aufenthaltszeiten als inländische Aufenthaltszeiten an.
VwGH, 31.03.2025, Ra 2024/22/0002

