Im Rahmen der Schaffung von Mindeststandards für Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten hat der europäische Gesetzgeber nun den vierten Schritt gesetzt: Er hat am 9.3.2016 die Richtlinie (EU) 2016/343 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren angenommen, die bis 1.4.2018 in innerstaatliches Recht umzusetzen ist. Der Beitrag setzt die neue Richtlinie in den Kontext zu den bisherigen, gibt einen Überblick über ihre Inhalte und unterzieht sie einer ersten Bewertung.