Nach den erfolgten Änderungen des FinStrG durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 erfolgte im Jahr 2015 eine erneute Novellierung des FinStrG durch das Abgabenänderungsgesetz 20151. Hauptgesichtspunkte dieser Novellierung waren die Änderungen im Gewerbsmäßigkeitsbegriff, die Anpassung des Zollstrafrechts an das neue materielle Zollrecht, die Schaffung einer Subsidiaritätsklausel für das Zusammentreffen von Bilanzdelikten mit bestimmten Finanzvergehen sowie die Beibehaltung des grundsätzlichen Ausschlusses der Diversion im Bereich des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens.