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Cannabiskraut; Reinheitsgehalt; Wirkstoffkonzentration; Notorietät

JudikaturSuchtmittelstrafrechtJSt-Slg 2015/36JSt 2015, 264 Heft 3 v. 1.5.2015

SMG § 28b, StPO § 281 Abs 1 Z 5

1. Die Wirkstoffkonzentration von Cannabiskraut (Delta-9-THC) liegt nach allgemeiner Gerichtserfahrung ohne nähere Qualitätsabstufung im Bereich von 0,25 % bis 8 % und durchschnittlich ohne weiteres bei 4 %.

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