SMG § 28b, StPO § 281 Abs 1 Z 5
1. Die Wirkstoffkonzentration von Cannabiskraut (Delta-9-THC) liegt nach allgemeiner Gerichtserfahrung ohne nähere Qualitätsabstufung im Bereich von 0,25 % bis 8 % und durchschnittlich ohne weiteres bei 4 %.
SMG § 28b, StPO § 281 Abs 1 Z 5
1. Die Wirkstoffkonzentration von Cannabiskraut (Delta-9-THC) liegt nach allgemeiner Gerichtserfahrung ohne nähere Qualitätsabstufung im Bereich von 0,25 % bis 8 % und durchschnittlich ohne weiteres bei 4 %.