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Cannabiskraut; Reinheitsgehalt; Wirkstoffkonzentration; Notorietät

JudikaturSuchtmittelstrafrechtJSt-Slg 2015/36JSt 2015, 264 Heft 3 v. 1.5.2015

SMG § 28b, StPO § 281 Abs 1 Z 5

2. Der festgestellte durchschnittliche Reinheitsgehalt des Cannabiskrauts von 10 % THC wurde offenbar unzureichend begründet. Denn die Feststellung bezog sich nur auf eine untersuchte Menge von 0,7 Gramm; andererseits wurde über mehr als 2 Jahre von vier verschiedenen Lieferanten Cannabiskraut bezogen, und die Auswertung in einer anderen Lieferung ergab einen Reinheitsgehalt von 5,9 % THC.

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