Im vorliegenden Heft 3 des Journals für Strafrecht aus dem Jahr 2015 wirft bereits das geplante Strafrechtsänderungsgesetz (StRÄG) 2015 seine Schatten voraus. So bildet den Beginn des Heftes eine umfassende Analyse des Ministerialentwurfs durch Alexander Tipold. Nur bedingt sieht er die Ziele des Entwurfs, „zeitgemäße strafrechtliche Regelungen“ zu schaffen und eine „Effizienzsteigerung durch Erweiterung des Anwendungsbereichs diversioneller Erledigungen“ zu bewirken, als erreicht an, zumal er bei der Diversion eher einen Rückgang als eine Erweiterung erwartet. Vor allem die geplanten Regelungen im Bereich des Sexualstrafrechts erachtet er letztlich als nicht zeitgemäß, weil sie bloß strafbarkeitsausdehnend sind und keinem durchdachten kriminalpolitischen Konzept folgen. Freilich erblickt er im Entwurf auch manch mutigen Schritt, wie die Erhöhung der Wertqualifikationsgrenzen oder die Neuregelung der Gewerbsmäßigkeit. Als Manko betrachtet er schließlich das Fehlen prozessualer Begleitmaßnahmen, wodurch sich in der Praxis Probleme im Anwendungsbereich der neuen Bestimmungen ergeben könnten. Zur Vermeidung von Fehlentwicklungen hofft er (noch) auf das Begutachtungsverfahren (und den Willen des Gesetzgebers, sich mit Kritik ernsthaft auseinander zu setzen). Inwieweit diese Hoffnung berechtigt ist, wird sich zeigen.