vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Leistungen aus der Rücklage nach § 54a StVG

JudikaturStrafvollzugsrechtJSt-Slg 2015/25JSt 2015, 153 Heft 2 v. 1.3.2015

StVG § 54a

Unter den in § 54a Abs 1 StVG genannten „unterhaltsberechtigten Angehörigen“ sind Personen zu verstehen, denen aufgrund familienrechtlichen Bestimmungen ein konkreter Unterhaltsanspruch zusteht (1).

Der Begriff des Fortkommens nach der Entlassung in § 54a Abs 3 StVG ist konkret zu verstehen: Die Zahlung aus der Rücklage muss für einen Gegenstand oder eine Leistung verwendet werden, der oder die entweder medizinisch erforderlich ist, um die Arbeitsfähigkeit zu erhöhen, die leichtere Arbeitsvermittelbarkeit bewirkt oder sonst einen konkreten Vorteil für das Bestreben hat, ein rechtschaffendes oder den rechtlichen Werten angepasstes Leben zu führen (2).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!