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Einbruchsdiebstahl – Sachbeschädigung – typische Begleittat.

JudikaturOGH-LeitsatzkarteiJSt-LS OGH 2015/19JSt 2015, 154 Heft 2 v. 1.3.2015

StGB § 28, StGB § 125, StGB § 127, StGB § 129

Eine im Zuge eines Einbruchdiebstahls begangene Sachbeschädigung wird nicht als typische Begleittat durch diesen konsumiert, wenn die beschädigte Sache zwar der Sicherung des stehlenswerten Gutes dient, aber nicht den Kriterien einer Sperrvorrichtung entspricht.

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