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Suchtgifthandel; Gewerbsmäßigkeit; Vorverurteilung

JudikaturSuchtmittelstrafrechtKlaus SchwaighoferJSt-Slg 2015/9JSt 2015, 52 Heft 1 v. 1.2.2015

2. Die frühere Verurteilung, die für die Annahme der Gewerbsmäßigkeitsqualifikation nach § 28a Abs 2 Z 1 SMG erforderlich ist, kann auch im Ausland erfolgt sein. Es muss aber festgestellt werden, dass dieser ausländische Schuldspruch einer Tat nach § 28a Abs 1 SMG inhaltlich entspricht.

OGH, 19.03.2014, 15 Os 5/14w

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