SMG § 28a Abs 1, StPO § 28a Abs 4 Z 3, StPO § 17, 7. ZP-EMRK Art 4 Z 1
Bei einer pauschalen Zusammenfassung gleichartiger Einzeltaten zu einer gleichartigen Verbrechensmenge streiten aus der pauschalen Individualisierung resultierende Zweifel im Fall einer nachfolgenden Verurteilung für die Annahme von Tatidentität und somit für das Vorliegen des Verfolgungshindernisses des ne bis in idem.