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Suchtgifthandel; Gewerbsmäßigkeit; Vorverurteilung

JudikaturSuchtmittelstrafrechtKlaus SchwaighoferJSt-Slg 2015/9JSt 2015, 51 Heft 1 v. 1.2.2015

SMG § 28a Abs 1, SMG § 28a Abs 2 Z 1

Die für die Anwendung der Gewerbsmäßigkeitsqualifikation nach § 28a Abs 2 Z 1 SMG geforderte Vorverurteilung kann sich auf einen beliebigen Fall des § 28a Abs 1 SMG beziehen. Sie muss nicht identisch sein mit jenem Fall, der dem gegenständlichen Strafverfahren zugrunde liegt.

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