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Kein Ausschluss diversioneller Erledigung bei wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in der Baubranche aus generalpräventiven Gründen

JudikaturAllgemeines StrafrechtAlois BirklbauerJSt-Slg 2015/4JSt 2015, 36 Heft 1 v. 1.2.2015

StGB § 168b Abs 1, VbVG § 3 Abs 1 Z 1, StPO § 198, StPO § 199, StPO § 200

Eine für den Beschuldigten spürbare Reaktion im Zuge diversioneller Erledigung vermittelt der Öffentlichkeit ein ausreichendes Signal der Rechtsbewährung, dass sich selbst gehäufter auftretende Straftaten nicht lohnen, und genügt solcherart (auch) generalpräventiven Zwecken.

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