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Zur gefährlichen Drohung mit einer Verletzung an der Ehre

JudikaturAllgemeines StrafrechtAlois Birklbauer , Johannes OberlaberJSt-Slg 2015/3JSt 2015, 34 Heft 1 v. 1.2.2015

StGB § 74 Abs 1 Z 5, StGB § 105, StGB § 202

Die Ankündigung einer vom Opfer nicht gewollten Veröffentlichung von durchaus freiwillig hergestellten, aber nicht für einen weiten Personenkreis bestimmten Nacktfotos stellt eine Drohung mit Verletzung an der Ehre dar.

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