StPO § 152, StPO § 153, StPO § 164, StPO § 252, StPO § 281 Abs 1 Z 2
Die in der HV erfolgte Verlesung eines Amtsvermerks über die „formlosen“ Angaben einer in U-Haft befindlichen Person, die eigentlich als Beschuldigter zu vernehmen gewesen wäre, trotz deren Widerspruchs begründet Nichtigkeit gem § 281 Abs 1 Z 2 StPO.