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EditorialAlois BirklbauerJSt 2015, 1 Heft 1 v. 1.2.2015

Das Jahr 2015 wird wesentliche Veränderungen im Bereich des Strafrechts bringen. Zum einen ist ein umfassendes Strafrechtsänderungsgesetz 2015 angekündigt, das – nach einem bereits veröffentlichten Vorschlag einer Expertengruppe – die Relation verschiedener Strafbestimmungen des Besonderen Teils des StGB verändern will, zumal – je nach Sichtweise – die Strafdrohungen der Delikte gegen Leib und Leben gegenüber jenen der Vermögensdelikte als zu niedrig bzw umgekehrt jene der Vermögensdelikte gegenüber den Leib- und Lebendelikten als zu hoch empfunden werden. Darüber hinaus sind Reformvorschläge zum Bereich der vorbeugenden Maßnahmen (§§ 21 ff StGB) angekündigt. Ob dem weitere Reformvorschläge im Bereich des Sanktionenrechts folgen werden, bleibt mit Spannung abzuwarten. Es wäre jedenfalls an der Zeit, auch über neue Wege im Bereich der strafrechtlichen Sanktionierung nachzudenken, kann doch im leichten bis mittleren Kriminalitätsbereich die Diversion nicht die einzige Alternative zu Strafen sein. Die Idee alternativer Vollzugsformen, wie sie durch den elektronisch überwachten Hausarrest zaghaft beschritten werden, spiegeln zwar einen positiven Grundgedanken wider. Doch da ginge noch viel mehr, wie Blicke in andere Länder zeigen. Es wäre auch für Österreich zu hoffen, 2015 hier ebenso neue Wege zu beschreiten.

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