vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Anwendungsbereich der „Gesetzesbeschwerde“

Aktuelle GesetzesänderungenAlexander TipoldJSt 2015, 5 Heft 1 v. 1.2.2015

Mit der Änderung des Bundes-Verfassungsgesetz durch die Novelle BGBl I 2013/114 wurde die Möglichkeit der Anrufung des VfGH in Zivil- und Strafsachen durch Gerichte erweitert und für Parteien eröffnet11Siehe dazu Jestaedt, Die Gesetzesbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof – Verfassungspolitische Anmerkungen, JRP 2013, 110; M. Bertel, Der Parteiantrag auf Normenkontrolle, JRP 2013, 269; Fink, Grundrechtsschutz unter Berücksichtigung der neuen „Gesetzesbeschwerde“, AnwBl 2014, 37; Kneihs, Die Gesetzesbeschwerde zwischen Entscheidungsbeschwerde und Individualantrag, in Baumgartner (Hg), Jahrbuch Öffentliches Recht 2014, 255; Stelzer, Die Gesetzesbeschwerde: Ein später, halber Schritt – in die falsche Richtung, Fuchs-FS (2014) 557; Birklbauer, Verfassungsbeschwerde in Strafsachen – ein Schritt in die richtige Richtung?, JSt 2012, 169.. Eine jetzt erfolgte Änderung insbesondere des VfGG präzisiert den Anwendungsbereich für diese ab 1.1.2015 bestehenden Möglichkeiten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte