Alexia Stuefer argumentiert in JSt 2/2012 überzeugend für die Zulassung von Privatgutachtern auf Seiten der Verteidigung in Wirtschaftsstrafprozessen. Stuefer meint, dass schon die Bestellung eines SV durch die Staatsanwaltschaft seit 01.01.2008 ließe den Anschein zu, dass sich diese Behörde im Ermittlungsverfahren eines ihr genehmen "Gehilfen" bedient und sich das Gericht in der Hauptverhandlung des Sachverständigen als "Zeuge der Anklage" bedient.