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Strafbarkeit des Diebstahls von Bankomatkarten

RechtsprechungkurzgefasstAlois Birklbauer, Einhard SteiningerJSt 2005/33JSt 2005, 134 Heft 4 v. 1.7.2005

§ 74 Abs 1 Z 10 StGB; §§ 127 und 241e StGB

Bankomatkarten fallen seit dem 1. Mai 2004, an welchem Tag das StRÄG 2004, BGBl I 15/2004, in Kraft getreten ist, unter den in § 74 Abs 1 Z 10 StGB verankerten Begriff der unbaren Zahlungsmittel und sind daher Tatobjekt des neu geschaffenen § 241e StGB.

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