§§ 120, 121, 166 Z 1 StVG
Ein Untergebrachter im Maßnahmenvollzug § 21 Absatz 2 StGB bekämpft mit seiner Beschwerde vom 10.Juni 2003 die bis zur Beschwerdeerhebung vom Anstaltsleiter verweigerte Durchführung einer Psychotherapie und stellt den Antrag, "die Vollzugskammer solle dafür Sorge tragen, dass mit ihm, wie gesetzlich vorgesehen, eine Psychotherapie durchgeführt werde".