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§§ 36, 107 StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo Jesionek, Albert HolzbauerJSt-StVG 2004/41JSt-StVG 2004, 85 Heft 3 v. 1.5.2004

§§ 36, 107 StVG

Die Unterlassung der Meldung, dass in einem mit 5 Strafgefangenen besetzten Haftraum ein Brand ausgebrochen ist begründet selbst dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Strafgefangene einen Löschungsversuch unternommen hat.

OLG Wien 25.11.2002 2 Vk 42/02

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