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§§ 20, 21, 24 StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo Jesionek, Albert HolzbauerJSt-StVG 2003/46JSt-StVG 2003, 172 Heft 5 v. 1.9.2003

Gegen den Strafgefangenen wurde die Ordnungsstrafe der Entziehung der Vergünstigung der Benutzung eines technischen Gerätes (Computer) ausgesprochen, weil er eine Ordnungswidrigkeit gem § 107 Abs 1 Z 2 StVG iVm § 21 Abs 1 StVG dadurch verwirklicht habe, dass er entgegen den Bestimmungen des § 21 Abs 1 StVG vorsätzlich einen unerlaubten Internetzugang an dem im ordnungsgemäß ausgefolgten Computer eingerichtet und diesen auch aktiv benutzt hatte.

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