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§§ 120 Abs 2, 121 Abs 1 StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo Jesionek, Albert HolzbauerJSt-StVG 2003/47JSt-StVG 2003, 172 Heft 5 v. 1.9.2003

Die Vollzugskammern sind zur Entscheidung über Beschwerden gegen Entscheidungen des Anstaltsleiters nur dann zuständig, wenn diese Entscheidung nach dem 31.12.2000 gefällt wurde.

OLG Wien 12. Juni 2002 2 Vk 21/02

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