Deskriptoren: Patientenverfügung; gerichtliche Genehmigung einer Heilbehandlung; Unterbringung; Selbst- und Fremdgefährdung.
Normen: PatVG, § 35 UbG, § 36 UbG, § 37 UbG
Das Selbstbestimmungsrecht – auch mittels Patientenverfügung – endet dort, wo in unverhältnismäßiger Weise in Rechte Dritter eingegriffen wird.

