Eine Grundvoraussetzung volljährige, einwilligungsfähige Personen in eine klinische Arzneimittelprüfung einzubeziehen ist deren freiwillige und informierte Einwilligung zur Teilnahme an dieser. Dieser Beitrag analysiert die rechtlichen Vorgaben, die an eine informierte Einwilligung gestellt werden, um eine Teilnahme an einer solchen klinischen Prüfung rechtmäßig zu ermöglichen.

