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Die Abgrenzung des Erbstatuts vom Güterstatut

FachbeitragUniv.-Prof. Dr. Simon LaimerJEV 2020, 51 Heft 2 v. 5.7.2020

I. Einführung

Bei der Abgrenzung des Erbstatuts vom Güterstatut handelt es sich um ein Thema, das für die Rechtspraxis – natürlich im Streitfall, aber auch und gerade (schon) in der Beratung – von außerordentlicher Bedeutung ist. Sachlich ist eine Gesamtschau von Erb- und Güterrecht im praktischen Fall zweifellos geboten, weshalb Mankowski1)1)V.Bar/Mankowski, Internationales Privatrecht, Bd II: Besonderer Teil2 (2019) § 5 Rz 53. diesbezüglich von "kommunizierenden Röhren" spricht.2)2)S Mankowski in Deixler-Hübner/Schauer, EuErbVO-Kommentar2 Art 1 Rz 35. Beide Materien sind innerhalb einer einzelnen Rechtsordnung normalerweise aufeinander abgestimmt.3)3)V. Bar/Mankowski, Internationales Privatrecht II BT2 § 4 Rz 206. Bei Erbfällen mit grenzüberschreitenden Bezügen können jedoch – selbst wenn bei der internationalen Gerichtszuständigkeit Gleichlauf besteht4)4)Lurger, Die Abgrenzung von Güterrecht, Erbrecht und Sachenrecht, in Arnold/Laimer (Hrsg), Die Europäischen Güterrechtsverordnungen (2019) 69 ff (Rz 32); zur internationalen Zuständigkeit ausführlich Garber/Neumayr, Internationale Zuständigkeit nach der EuGüVO, ebendort 107 ff; zur EuPartVO Melcher, Besonderheiten des internationalen Güterrechts eingetragener Lebenspartner, ebendort 437 ff (Rz 10 ff). – das Erb- und das Güterstatut auseinanderfallen, womit die Abstimmung zwischen den beiden Rechtsgebieten abhandenkommen und der überlebende Ehegatte unangemessen schlechter oder besser gestellt sein kann.5)5)Mankowski, Das Verhältnis zwischen der EuErbVO und den neuen Verordnungen zum Internationalen Güterrecht, ZEV 2016, 479 (480). Die Kollisionsregeln für die Bestimmung des auf die Folgen einer gültigen Ehe anzuwendenden Rechts erweisen sich dabei als ausgesprochen fragmentiert.6)6)Lurger in Arnold/Laimer, Güterrechtsverordnungen Rz 1. Im Besonderen interessiert hier die Abgrenzungsproblematik zwischen der EU-Erbrechtsverordnung und den Europäischen Güterrechtsverordnungen.

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