Unternehmen oder Geschäftsanteile stellen regelmäßig einen bedeutenden Teil der Vermögenswerte des Verstorbenen dar. Die Frage der Berücksichtigung latenter Steuerlasten im österreichischen Pflichtteilsrecht ist aber – soweit überblickbar – noch nicht Gegenstand höchstgerichtlicher Rechtsprechung gewesen. Auch die L hat dieser Thematik bisher wenig Aufmerksamkeit geschenkt. In Deutschland hingegen hat sich der BGH bereits mehrmals mit dieser Frage auseinandergesetzt – sowohl im Pflichtteilsrecht als auch im Güterrecht. Da sich hierbei jedoch erhebliche Judikaturdivergenzen entwickelt haben, ist die BGH-Rechtsprechung vermehrt Kritik ausgesetzt. Dies lässt es lohnend erscheinen, sich mit dieser Problemstellung näher auseinanderzusetzen.