Editorial
- Müller, Schauer, Liebe Leserinnen und Leser,
Rechtsprechung
- Erbschaftskauf bedarf eines Notariatsakts oder eines gerichtlichen Protokolls, jedoch keine analoge Anwendbarkeit auf Abtretung von Erbansprüchen zwecks Kreditsicherung. Das Anerkenntnis einer im Insolvenzverfahren angemeldeten Forderung durch den Insolvenzverwalter stellt auch ein solches im Sinn des § 154 Abs 2 VersVG dar
- Bei erfolgreicher Erbschaftsklage kann der Herausgabepflichtige nicht die Kosten seiner seinerzeitigen Ausforschung als Erbe abziehen
Buchvorstellung
- Sprohar-Heimlich, Außerstreitgesetz
- Sprohar-Heimlich, Der Erbverzicht