Der Schutz der Pflichtteilsberechtigten vor Verkürzung ihrer Ansprüche durch Errichtung einer Privatstiftung ist seit jeher Gegenstand ausführlicher Diskussion im Schrifttum. Traditionell genießt die liechtensteinische Stiftung für Österreicher eine hohe Attraktivität. Materiellrechtliche, kollisionsrechtliche und verfahrensrechtliche Fragen der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen gegenüber einer liechtensteinischen Stiftung mit Österreich-Bezug sind daher von wesentlicher praktischer Bedeutung. Besonderes Augenmerk verdient dabei die Frage der Schenkungsanrechnung bei Vermögenswidmungen an gemeinnützige FL-Stiftungen.