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Zur Inanspruchnahme der Sicherheit gemäß § 1170b ABGB bei unberechtigten Einwendungen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2026, 509 Heft 8 v. 7.9.2026

§ 1052 ABGB, § 1170b ABGB

Den Entscheidungen zu 6 Ob 113/20s und 5 Ob 54/25i kann insoweit nicht gefolgt werden, als dort auch für den Fall unberechtigter Einwendungen gegen den Entgeltanspruch die Inanspruchnahme der nach § 1170b ABGB gegebenen Sicherheit für unzulässig erachtet wurde. Vielmehr

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