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Bereitstellung eines „Kundendienstes“ keine objektiv erforderliche Eigenschaft iS des § 6 VGG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2026, 507 Heft 8 v. 7.9.2026

§ 4 VGG, § 5 VGG, § 6 VGG

Die bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, die Verpflichtung zur Bereitstellung eines „Kundendienstes“ auf digitale Leistungen zu beschränken, steht einer analogen Anwendung entgegen. Die in § 5 Z 3 VGG enthaltene Verpflichtung zur Bereitstellung eines „Kundendienstes“ ist sohin auf herkömmliche Waren nicht anwendbar.

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