§ 8 AHG, § 1497 ABGB
Der vorliegenden Eingabe ist ein auf Einleitung des Zivilprozesses und Sachentscheidung über einen Urteilsantrag gerichtetes Rechtsschutzziel zu entnehmen. Es handelt sich nicht um einen „bloßen“ Verfahrenshilfeantrag, der die Geltendmachung eines Rechts erst vorbereiten will.

