§ 1052 ABGB, § 1170b ABGB
Den Entscheidungen zu 6 Ob 113/20s und 5 Ob 54/25i kann insoweit nicht gefolgt werden, als dort auch für den Fall unberechtigter Einwendungen gegen den Entgeltanspruch die Inanspruchnahme der nach § 1170b ABGB gegebenen Sicherheit für unzulässig erachtet wurde. Vielmehr

