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Sicherungszession: ergänzende Vertragsauslegung und (Ersatz-)Akzessorietät

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger , Univ.-Prof. Dr. Meinhard LukasJBl 2020, 697 Heft 10 v. 15.10.2020

Das ABGB gilt trotz des stolzen Alters zentraler Teile als „modern“ und „elastisch“, ja als ein „im europäischen Rahmen als Vorbild geeignetes Gesetz“.1)1)In diesem Sinn etwa Spielbüchler, Das Prinzip der kausalen Tradition, in FS 200 Jahre ABGB (2011) 1434 (1434 f); vgl schon Mayer-Maly, Die Lebenskraft des ABGB, NZ 1986, 265 (270: „Dieses Gesetzbuch hat noch eine große Zukunft“). Zur Bewertung des ABGB siehe Kodek, 200 Jahre Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch – Das ABGB im Wandel der Zeit, in Kodek, 200 Jahre Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) und Europäisches Vertragsrecht (2012) 15 mwN. Es ist aber nicht von der Hand zu weisen, dass das gelebte Recht in gewissen Bereichen – wie es Peter Rummel im Jahr 2011 formulierte – „mit dem Gesetzestext nur noch sehr wenig zu tun“ hat.2)2) Rummel, Zum Beginn der Unredlichkeit des Kondiktionsschuldners bei Ausübung von Gestaltungsrechten, in FS 200 Jahre ABGB (2011) 1393 (1393); freilich anerkennt auch Rummel Stärken des ABGB, siehe etwa Rummel, Kondiktion bei verbotenen und sittenwidrigen Rechtsgeschäften, ÖJZ 1978, 253 (254: „Sind wir also wieder einmal froh über unser weniger ‚fortschrittliches‘, dafür elastischeres ABGB“). Dazu wird man Teile des Rechts der Kreditsicherheiten zählen müssen. Bei der Sicherungszession beispielsweise steht die gesetzliche Regelungsdichte seit Jahrzehnten in auffälligem Widerspruch zur praktischen Relevanz. Es nimmt nicht wunder, dass viele Fragen rund um dieses für die Kreditwirtschaft essenzielle Sicherungsinstrument ungelöst sind und Meinungsstreitigkeiten seit Jahren schwelen. Zur Lösung wird gerne die Vertragsauslegung bemüht, zu der Peter Rummel nicht nur eine wegweisende Monografie,3)3) Rummel, Vertragsauslegung nach der Verkehrssitte (1972). sondern auch die österreichische Standardkommentierung (in vier Auflagen)4)4)Im Rummel(/Lukas)-Kommentar: 1. Auflage 1983, 2. Auflage 1990, 3. Auflage 2000, 4. Auflage 2014. verfasst hat. Wir hoffen daher, dass der vorliegende Beitrag auf sein Interesse stößt, und wünschen diesem außergewöhnlichen akademischen Lehrer in Dankbarkeit: Ad multos annos!

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