Das ABGB gilt trotz des stolzen Alters zentraler Teile als „modern“ und „elastisch“, ja als ein „im europäischen Rahmen als Vorbild geeignetes Gesetz“.1) Es ist aber nicht von der Hand zu weisen, dass das gelebte Recht in gewissen Bereichen – wie es Peter Rummel im Jahr 2011 formulierte – „mit dem Gesetzestext nur noch sehr wenig zu tun“ hat.2) Dazu wird man Teile des Rechts der Kreditsicherheiten zählen müssen. Bei der Sicherungszession beispielsweise steht die gesetzliche Regelungsdichte seit Jahrzehnten in auffälligem Widerspruch zur praktischen Relevanz. Es nimmt nicht wunder, dass viele Fragen rund um dieses für die Kreditwirtschaft essenzielle Sicherungsinstrument ungelöst sind und Meinungsstreitigkeiten seit Jahren schwelen. Zur Lösung wird gerne die Vertragsauslegung bemüht, zu der Peter Rummel nicht nur eine wegweisende Monografie,3) sondern auch die österreichische Standardkommentierung (in vier Auflagen)4) verfasst hat. Wir hoffen daher, dass der vorliegende Beitrag auf sein Interesse stößt, und wünschen diesem außergewöhnlichen akademischen Lehrer in Dankbarkeit: Ad multos annos!