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Verstoß gegen den österreichischen ordre public durch Unterscheidung beim gesetzlichen Erbrecht nach dem Geschlecht der Erben

RechtsprechungOrdentliche GerichteMMag. Dr. Florian HeindlerJBl 2019, 721 Heft 11 v. 15.11.2019

§ 6 IPRG

Regelungen einer fremden Rechtsordnung, die beim gesetzlichen Erbrecht nach dem Geschlecht der Erben unterscheiden, sind wegen Verstoßes gegen den österreichischen

Seite 721


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