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§ 9 Abs 5 AHG nicht analog auf in Österreich geklagte, hoheitlich tätige ausländische Organwalter anzuwenden

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2019, 718 Heft 11 v. 15.11.2019

§ 9 Abs 5 AHG

§ 9 Abs 5 AHG ist eine verfahrensrechtliche Norm, die nur auf Organe österreichischer Rechtsträger ausgerichtet ist. Sie ist nicht analog auf in Österreich geklagte, hoheitlich tätige ausländische Organwalter anzuwenden.

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