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Zweigleisiger Rechtsschutz nach DSGVO

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2019, 725 Heft 11 v. 15.11.2019

§ 29 Abs 1 DSG, § 69 Abs 4 DSG, Art 77 DSGVO, Art 79 DSGVO

Der Löschungsanspruch (somit ein anderer als ein bloßer Schadenersatzanspruch) kann – unabhängig von der Übergangsbestimmung des § 69 Abs 4 DSG – auch im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden. Dem steht § 29 Abs 1 DSG, der sich auf Schadenersatzansprüche bezieht, nicht entgegen.

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