Die Organisation der Bezirksgerichte ist ein Dauerbrenner der österreichischen Justizpolitik; ihre verfassungsrechtlichen Vorgaben sind indes nicht unumstritten. Der Aufhebung von Bestimmungen einer Bezirksgerichte-Verordnung durch den VfGH im Jahr 2014 folgte eine Änderung des Übergangsgesetzes 1920, die es ermöglicht, über die Grenzen der politischen Bezirke hinausgehende Bezirksgerichtssprengel festzulegen. Ab 01.07.2016 soll es auch länderübergreifende Bezirksgerichtssprengel geben. Der Beitrag geht der Frage nach, ob dies verfassungsrechtlich zulässig und zweckmäßig ist.