Aufgrund der EuGH-Rsp ist es möglich geworden, eine Kapitalgesellschaft in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat zu gründen, um den Sitz der Hauptverwaltung in Österreich zu nehmen und primär hier tätig zu werden. Es stellt sich daher vermehrt die Frage, unter welchen Umständen insolvenzrechtliche Gläubigerschutzmechanismen wie die Konkursanfechtung oder die Gläubigeranfechtung nach der AnfO auf solche Gesellschaften zur Anwendung kommen. Der Beitrag untersucht die einschlägigen kollisionsrechtlichen Grundlagen, insb die Auswirkungen einer Rechtswahl im Rahmen eines Vertrages mit einer solchen Gesellschaft, und geht überblicksweise auch auf Fragen der internationalen Zuständigkeit ein.