Mit den Novellierungen der drei österreichischen Anerbengesetze 1989 wurde die Geltendmachung der Nachtragserbteilung wesentlich erleichtert. Der Aufsatz untersucht neben den allgemeinen Voraussetzungen der Nachtragserbteilung die Stellung des Anerben als Schuldner und der weichenden Miterben und Noterben als Berechtigte.