Mit dem am 1. 7. 2007 in Kraft getretenen Sachwalterrechts-Änderungsgesetz (SWRÄG) 2006 wurden die §§ 284b bis 284e in das ABGB eingefügt und damit die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger geschaffen. Der Beitrag erörtert einige dogmatisch interessante, zugleich aber auch praxisrelevante Fragen, die dieses vollkommen neuartige Rechtsinstitut aufwirft.