Gegenstand der Untersuchung sind Bedeutung und Grenzen der Gewalt bei der Nötigung im Spiegel von Rechtsprechung und Lehre sowie der Rechtsvergleichung. Anstelle der traditionellen Definition als physische Kraftaufwendung beim Täter tritt die Verfasserin für einen Gewaltbegriff ein, der an der physischen Wirkung beim Opfer orientiert ist, während sie den „vergeistigten“ Gewaltbegriff ablehnt. Der Begriff wird anhand von Anwendungsfällen konkretisiert. Die Einbeziehung der vis absoluta in die Nötigung wird befürwortet.