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Revisionsbeschränkung bei konformen Beschlüssen auch für verfahrenseinleitende Beschlüsse im Exekutions- und Insolvenzverfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2000, 460 Heft 7 v. 20.7.2000

§ 528 Abs 2 Z 2 ZPO:

Die Revisionsbeschränkung für bestätigende Beschlüsse gem § 528 Abs 2 Z 2 ZPO gilt auch für verfahrenseinleitende Beschlüsse im Exekutions- und Insolvenzverfahren.

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