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Haftung des Liquidators einer GmbH gegenüber den Gläubigern

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1998, 259 Heft 4 v. 20.4.1998

§ 91 GmbH; § 1311 ABGB:

Die gesetzlichen Vorschriften über die Liquidation einer GmbH dienen auch dem Zweck, die Gläubiger zu schützen; bei ihrer Verletzung kann der Liquidator diesen haftbar werden.

OGH 9. 10. 1997, 2 Ob 184/97s (OLG Wien 27. 3. 1997, 1 R 39/97f; HG Wien 22. 11. 1996, 21 Cg 156/94s)

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