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Konteneröffnung als Rechtshilfe für ausländisches Ermittlungsverfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1996, 535 Heft 8 v. 1.8.1996

BWG § 38 Abs 2 Z 1, ARHG § 51

„Eingeleitet“ ist ein gerichtliches Strafverfahren iSd § 38 Abs 2 Z 1 BWG dann, wenn irgendeine strafgerichtliche Maßnahme gegen einen bekannten oder unbekannten Täter ergriffen wird; daß zugleich auch ein Prozeßrechtsverhältnis begründet wird, ist nicht erforderlich.

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