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Bindungswirkung eines Vorprozesses / Beweislast für (grobe) Fahrlässigkeit

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1996, 536 Heft 8 v. 1.8.1996

ZPO § 477, ABGB § 1296

Die Rechtskraft wirkt grundsätzlich nur bei Identität des Anspruches und des rechtserzeugenden Sachverhalts; die Beurteilung von Vorfragen erwächst nicht in Rechtskraft, soweit die Vorfrage nicht zum Gegenstand eines Zwischenfeststellungsantrages gemacht wurde.

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