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Konteneröffnung als Rechtshilfe für ausländisches Ermittlungsverfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1996, 532 Heft 8 v. 1.8.1996

KWG § 23 Abs 2 Z 1, ARHG § 51, ARHG § 55, ARHG § 56

Für die Qualität eines „eingeleiteten gerichtlichen Strafverfahrens“ iSd § 23 Abs 2 Z 1 KWG ist nicht die Einleitung der Voruntersuchung erforderlich; es genügen hiefür auch gerichtliche Vorerhebungen, sei es gegen bekannte oder unbekannte Täter.

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