B-VG Art 7 Abs 1, ArbeiterkammerG 1954 § 5 Abs 1, ArbeiterkammerG 1954 § 5 Abs 2 a, StVO § 44b
Eine Dienststelle ist dann gem § 5 Abs 2 lit a ArbeiterkammerG „in Vollziehung der Gesetze tätig“, wenn sie ihre Aufgaben mit Mitteln der Hoheitsverwaltung besorgt.