Die Entscheidung des OGH, der Mutter die Sorgerechte zu entziehen und dem Vater zu übertragen, stellt einen Eingriff in ihr Recht auf Familienleben dar. Daß die Entscheidung des OGH über die Zuerkennung der Obsorge für die Kinder in einem Rechtsstreit zwischen Privaten getroffen wurde, ändert daran nichts.