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Verfahrenssicherungen bei Anstaltsunterbringung gem § 22 StGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1992, 55 Heft 1 v. 1.1.1992

StGB § 22, StGB § 29, StPO § 134, StPO § 439 Abs 1, StPO § 439 Abs 2, JGG § 5

Das unter Nichtigkeitssanktion stehende Gebot der Beiziehung (zumindest) eines Sachverständigen im Fall der Anordnung einer vorbeugenden Maßnahme (§ 439 Abs 2 StPO) kann nur bedeuten, daß der Experte (gerade) im Hinblick auf diese Maßnahme zugezogen wird.

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